Der christliche Ruhetag
– Hat Gott seine
Meinung geändert?
Zweihundert Jahre lang litten die Christen im römischen Imperium unter Diskriminierungen und bisweilen unter harter Unterdrückung. Nach einer äusserst schweren Verfolgungszeit in den Jahren 303 bis 312 kam für die Überlebenden die Wende. Kaiser Konstantin I. und sein Mitregent Licinius gewährten den Christen im Jahr 313 mit dem Mailänder Edikt das Recht auf freie Ausübung ihrer Religion. Damit endete für sie vorläufig die Zeit der Verfolgung. Konstantin der Grosse, der das west- und oströmische Reich unter seiner Herrschaft einte, nutzte das Christentum zur Festigung seines …
Weiterlesen„Die Veränderung des biblischen Ruhetages
auf den Sonntag hat auch Auswirkungen
bis in die 10 Gebote hinein.“
… der Bibel¹ | … dem kleinen Katechismus Martin Luthers² | … dem Katholischen Katechismus³ | |
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1 | Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus der Knechtschaft, geführt habe. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir. | Ich bin der Herr dein Gott; du sollst nicht andere Götter neben mir haben. | Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine anderen Götter neben mir haben. |
2 | Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist: Bete sie nicht an und diene ihnen nicht! Denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein eifernder Gott, der die Missetat der Väter heimsucht bis ins dritte und vierte Glied an den Kindern derer, die mich hassen, aber Barmherzigkeit erweist an vielen Tausenden, die mich lieben und meine Gebote halten. | (Anmerkung: Das zweite Gebot fehlt, dadurch werden alle nachfolgenden Gebote nach oben gerückt. Das zehnte Gebot wird dafür in zwei Gebote unterteilt.) Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht unnützlich führen; denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht. |
(Anmerkung: Das zweite Gebot fehlt, dadurch werden alle nachfolgenden Gebote nach oben gerückt. Das zehnte Gebot wird dafür in zwei Gebote unterteilt.) Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren. |
3 | Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht missbrauchen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht. | Du sollst den Feiertag heiligen. | Gedenke, dass du die Feiertage heiligst. |
4 | Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligst. Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun. Aber am siebenten Tage ist der Sabbat des HERRN, deines Gottes. Da sollst du keine Arbeit tun, auch nicht dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, dein Vieh, auch nicht dein Fremdling, der in deiner Stadt lebt. Denn in sechs Tagen hat der HERR Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was darinnen ist, und ruhte am siebenten Tage. Darum segnete der HERR den Sabbattag und heiligte ihn. | Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf dass dir’s wohlgehe und du lange lebest auf Erden. | Ehre deinen Vater und deine Mutter. |
5 | Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf dass du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. | Du sollst nicht töten. | Du sollst nicht töten. |
6 | Du sollst nicht töten. | Du sollst nicht ehebrechen. | Du sollst nicht ehebrechen. |
7 | Du sollst nicht ehebrechen. | Du sollst nicht stehlen. | Du sollst nicht stehlen. |
8 | Du sollst nicht stehlen. | Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten. | Du sollst kein falsches Zeugnis geben gegen deinen Nächsten. |
9 | Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten. | Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus. | Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau. |
10 | Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau, Knecht, Magd, Rind, Esel noch alles, was dein Nächster hat. | Du sollst nicht begehren deines nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh oder alles, was sein ist. | Du sollst nicht begehren deines Nächsten Gut. |
Fußnoten:
1 2. Mose 20,1-17 (Lutherbibel, Ausgabe 2017)
2 Der Kleine Katechismus D. Martin Luthers, bearbeitet von Hans Frauenknecht, Evangelischer Presseverband München, 2. Auflage 1971
3 Katechismus der Katholischen Kirche: De Gruyter, Oldenbourg St. Benno Verlag, Paulusverlag, Veritas, 2019. Die Katechetische Überlieferung wird hier zusammen mit den 10 Geboten abgedruckt
Der Sonntag ist eine liebgewonne Tradition der christlichen Kirche. Zu Recht? Woher stammt sie? Was sagt die Bibel zum Thema „Feiertag“?
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Zweihundert Jahre lang litten die Christen im römischen Imperium unter Diskriminierungen und bisweilen unter harter Unterdrückung. Nach einer äusserst schweren Verfolgungszeit in den Jahren 303 bis 312 kam für die Überlebenden die Wende. Kaiser Konstantin I. und sein Mitregent Licinius gewährten den Christen im Jahr 313 mit dem Mailänder Edikt das Recht auf freie Ausübung ihrer Religion. Damit endete für sie vorläufig die Zeit der Verfolgung. Konstantin der Grosse, der das west- und oströmische Reich unter seiner Herrschaft einte, nutzte das Christentum zur Festigung seines Reiches.
Der Sonntag war im römischen Reich schon seit Jahrhunderten dem Sonnengott geweiht. Am 7. März 321 erliess Konstantin I. für das gesamte Imperium ein Gesetz, das den Sonntag zum staatlichen Ruhetag erklärte. Dieses Gesetz hatte folgenden Wortlaut:
«Alle Richter, die Stadtbevölkerung und die gesamte Gewerbetätigkeit sollen am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen. Nichtsdestoweniger sollen die Landleute den Anbau der Felder frei und ungehindert betreiben, da es häufig vorkommt, dass kein Tag geeigneter ist, den Getreidesamen den Furchen und die Weinstock-(setzlinge) den (dazu vorbereiteten) Löchern anzuvertrauen; damit nicht etwa die Gunst der momentanen Gelegenheit, von himmlischer Vorsehung beschieden, verpasst werde.»1
Immer wieder begegnet man der Vorstellung, dass Konstantin Christ geworden sei und aus diesem Grunde im römischen Reich dem Auferstehungstag Jesu als Ruhetag staatliche Anerkennung verschafft habe. Diese Vorstellung entspricht aber nicht den historischen Tatsachen. Konstantin war zu diesem Zeitpunkt weder getaufter Christ noch erklärte er den Sonntag aufgrund der Auferstehung Jesu zum allgemeinen Ruhetag.
Willy Rordorf schreibt zu diesem staatlichen Sonntagsgesetz folgendes:
«Wir wissen zwar, dass Konstantin wie die meisten seiner Zeitgenossen und vor allem seiner Vorgänger auf dem Kaiserthron sehr viel für Sonnenverehrung übrig hatte und wir haben schon davon gesprochen, dass der Mithraskult damals besonders unter den Soldaten sehr verbreitet war, deren oberster Herr ja der Kaiser war. Möglicherweise hat also Konstantin den Sonntag als gesetzlichen Ruhetag eingeführt, um das Reich unter einer monotheistischen Sonnenreligion zu einigen.»2
«Für unsern Zusammenhang ist es wichtig festzuhalten, dass die staatliche Sonntagsgesetzgebung zuerst offenbar überhaupt nicht vorwiegend christliche Hintergründe hatte, sondern das Produkt politischer und sozialer Überlegungen war.»3
Konstantins Sonntagsgesetz übte mit Sicherheit einen bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung des christlichen Sonntags aus. Die Brockhaus Enzyklopädie stellt dazu jedoch fest:
«Der christliche Sonntag ist … nicht als Fortführung des Sabbats entstanden; auch sein Charakter als Ruhetag ist nicht kirchlichen Ursprungs, sondern geht auf ein Gesetz Kaiser Konstantin I. (321) zurück.»4
In den 1980er Jahren bestätigte ein interessantes Flugblatt des Familienreferats im erzbischöflichen Seelsorgeamt Freiburg im Breisgau diese geschichtliche Tatsache:
«Wussten sie schon? … dass erst Kaiser Konstantin im Jahre 321 n. Chr. den Sonntag als arbeitsfreien Tag durch Gesetz vorschrieb und dass sich die sonntägliche Arbeitsruhe aber erst im Mittelalter durchsetzte.»5
Kaiser Konstantin war zur Zeit, als er das Gesetz erliess, ein Heide, und er beanspruchte für sich bis zu seinem Tod den heidnischen Titel Pontifex Maximus (Oberster Brückenbauer). Damit verstand er sich als oberster Priester aller Religionen und Kulte im Reich. Als solcher bestand er sogar darauf, christliche Konzilien einzuberufen und deren Vorsitz zu führen, ohne selbst Christ zu sein.
Die Chronik des Christentums beschreibt die Politik Konstantins wie folgt:
«Der Grund für Konstantins unaufhaltsamen Aufstieg dürfte sein unbändiger Machtwille sein. Selbst vor Morden schreckt Konstantin nicht zurück: Der Mord an seinem Schwiegervater Maximian (310) geht wohl ebenso auf Konstantin zurück wie die Erwürgung des Licinius (325) und dessen Sohnes (336). Sogar seine erste Frau Fausta und sein ältester Sohn Crispus fallen Konstantins Machtgier zum Opfer. Zur geschickten Taktik gehört auch, dass Konstantin sich das Christentum dienlich macht … In der Folge steigt das Christentum von einer nur gleichberechtigten zur bevorzugten Religion auf … Durch einen geschickten Schachzug bleibt er von der Kirche unabhängig: Konstantin lässt sich erst kurz vor seinem Tod an Pfingsten 337 bei Nikomedia (Izmit) taufen.»6
Willy Rordorf macht deutlich, dass der Sonntagsruhe erst nach der Gesetzgebung Konstantins im vierten Jahrhundert eine christliche Begründung gegeben wurde:
«Der Ruhegedanke spielte bis ins vierte Jahrhundert hinein für den christlichen Sonntag überhaupt keine Rolle. Die Christen arbeiteten an diesem Tag wie jedermann; etwas anderes wäre ihnen gar nicht eingefallen. Erst als Kaiser Konstantin der Grosse den Sonntag zum gesetzlichen Ruhetag im römischen Reich erhob, versuchten die Christen, der nunmehr staatlich geforderten Arbeitsruhe am Sonntag ein theologisches Fundament zu geben; zu diesem Zweck griffen sie auf das Sabbatgebot zurück.»7
Papst Johannes Paul II. erklärte 1998 in einem apostolischen Schreiben, weshalb der Tag, der ursprünglich dem heidnischen Sonnengott geweiht war, allmählich zu einem christlichen Ruhetag verändert wurde:
«Auf Grund einer wohlüberlegten pastoralen Eingebung sah sich nämlich die Kirche veranlasst, die Bezeichnung ‹Tag der Sonne› … für den Herrentag zu christianisieren; dadurch sollten die Gläubigen von Sitzungen des Sonnenkultes, wo die Sonne als Gott verehrt wurde, abgehalten und die Feier dieses Tages auf Christus, die wahre ‹Sonne› der Menschheit, ausgerichtet werden.»8
Wenn man die Ausführungen des Bischofs und Kirchenhistorikers Eusebius von Cäsarea liest9, erkennt man deutlich den Einfluss von Konstantins Sonnenreligion. Es ist offensichtlich, dass Eusebius schon im Jahr 330, also nur neun Jahre nach dem kaiserlichen Sonntagsgesetz, den Gedanken der Sonne und des Sonnenlichtes christlich zu deuten und so den Sonntag zu christianisieren begann:
«An diesem Tag, welcher der Tag des Lichtes, der erste Tag und der Tag der wahrhaften Sonne ist … und alles andere fürwahr, soviel man am Sabbat vollbringen musste, das haben wir auf den Herrntag übertragen, insofern er bedeutender ist und den Vorrang hat, insofern er der erste und wertvoller als der jüdische Sabbat ist. An ihm nämlich hat Gott bei der Weltschöpfung gesagt: Es werde Licht, und es wurde Licht; und an ihm ist unsern Seelen die Sonne der Gerechtigkeit aufgegangen.»10
Eusebius schrieb zu einer Zeit, als Christen ganz allgemein noch den Sabbat als Ruhetag feierten. Er spricht abwertend vom jüdischen Sabbat. Man spürt aus seinen Worten, wie sehr er auch vom römischen Antisemitismus angesteckt war. Rordorf schreibt in einer Fussnote über Eusebius:
«Weil er in einer Zeit lebt, da der Sonntag zum gesetzlichen Ruhetag geworden ist, macht er kurzerhand den Sonntag zum christlichen Sabbat. Euseb [Eusebius] ist der erste für uns fassbare Autor, der diesen für die weitere Geschichte des Sonntags äusserst folgenreichen Schritt tut.»11
Interessant ist, wie man in der Stadt Rom, wo die Christen schon früh unter den Einfluss der Sonnenreligion kamen, gegen den Sabbat zu agieren begann. Am Ende des vierten Jahrhunderts12 berichtet der grosse Kirchenlehrer Augustinus von einem Gespräch mit dem ehrwürdigen Ambrosius, dem Bischof von Mailand. Dabei ging es um das Fasten am Sabbat. Ambrosius sagte dabei zu Augustinus:
«Wenn ich hier [in Mailand] bin, faste ich nicht am Sabbat; wenn ich in Rom bin, faste ich am Sabbat.»13
Ein katholischer Katechismus schreibt, dass die Kirche das Sabbat-Fasten einführte, um den Sabbat unattraktiv zu machen:
«In den früheren Zeiten war auch am Samstag der Fleischgenuss verboten. Die Kirche wollte durch dieses Verbot zumeist die unter vielen Christen fortwährend bestehende Sabbatfeier verdrängen.»14
Vermutlich in Syrien entstanden um etwa 350 die sogenannten «Apostolischen Konstitutionen», die in der gottesdienstlichen Praxis der östlichen Kirche einflussreich wurden. Diese achtbändige Sammlung einer Kirchen-ordnung, die auf der frühchristlichen Didache und Clemens von Rom basiert, erklärte:15
«[Der Sabbat] ist zur Ruhe für das Nachdenken über das Gesetz, nicht zur Untätigkeit der Hände.
… versammelt euch jeden Tag, morgens und abends, singt Psalmen und betet im Haus des Herrn: Am Morgen sagt den 62. Psalm auf und am Abend den 140., aber besonders am Sabbattag. Und am Tag der Auferstehung unseres Herrn, das ist der Herrentag, versammelt euch viel eifriger, lobt Gott, der durch Jesus das Universum erschuf, und ihn zu uns sandte, der zustimmte, ihn leiden zu lassen, und ihn von den Toten auferweckte. Welche Entschuldigung haben wir sonst vor Gott, wenn wir uns nicht an diesem Tag versammeln, um das erlösende Wort von der Auferstehung zu hören …
… und an jedem Herrentag haltet eure Versammlungen und freut euch: denn der wird der Sünde schuldig sein, der am Tag des Herrn fastet, der der Tag der Auferstehung ist. …
Aber halte den Sabbat und die Feier am Tag des Herrn, denn der erste ist zum Gedenken an die Schöpfung und der letzte an die Auferstehung. …
Lasst die Sklaven fünf Tage arbeiten, aber am Sabbattag und am Tag des Herrn lasst sie frei haben, damit sie zur Kirche gehen und fromme Unterweisungen hören können. Wir haben gesagt, dass der Sabbat wegen der Schöpfung ist und der Tag des Herrn wegen der Auferstehung.»
Hier haben wir den Sabbat zwar noch grundsätzlich gegeben, der Sonntag aber hat demgegenüber stark an Bedeutung gewonnen.
Dies ist auch auf dem Konzil von Laodizea (343-381) erkennbar. Während der Sabbat noch bedacht wird, lauten die Beschlüsse jedoch bereits deutlich zugunsten des Sonntags. So heißt es zwar in Kanon 16: «Die Evangelien sollen am Sabbat gelesen werden, zusammen mit den anderen Schriften.» Und auch Kanon 49 stellt positiv fest: «Während der Fastenzeit darf das (Abendmahls-) Brot nicht ausgeteilt werden, außer allein am Sabbat und dem Tag des Herrn.» Kanon 29 hingegen ist deutlich gegen das biblische Gebot der Sabbatruhe gerichtet:
«Christen sollen nicht judaisieren und am Samstag nicht müßig sein, sondern sollen an dem Tag arbeiten. Aber den Tag des Herrn [Sonntag] sollen sie besonders ehren und, weil sie Christen sind, sollen sie an dem Tag, wenn möglich, nicht arbeiten. Wenn sie jedoch judaisierend erfunden werden, sollen sie von Christus ausgeschlossen sein.»
Außerdem wird in Kanon 90 festgehalten:
«Wir haben von unseren göttlichen Vätern das kanonische Gesetz erhalten, dass wir zur Ehre der Auferstehung Christi an Sonntagen nicht knien sollen. … Denn in der Nacht nach dem Sabbat, die der Vorläufer der Auferstehung unseres Herrn ist, beginnen wir im Geiste Hymnen zu Gott zu singen, führen unser Fest aus der Dunkelheit in das Licht und so feiern wir während des ganzen Tages und der Nacht die Auferstehung.»
Eine offizielle, später gesamtkirchliche Hinwendung in Richtung Sonntag und eine entsprechende Abwendung vom Sabbat ist damit deutlich vorgezeichnet.
Doch noch in der ersten Hälfte des fünften Jahrhunderts konnte der griechische Kirchenhistoriker Sokrates Scholastikus schreiben:
«Während nämlich auf dem ganzen Erdkreis die Kirchen in wöchentlicher Wiederkehr am Sabbattag die Mysterien feiern, lehnen die [Christen] in Alexandrien und Rom ab, desgleichen zu tun, hierin einer alten Überlieferung folgend.»16
Während also der Sabbat nach wie vor der Ruhetag der meisten Christen war, wurde mit der Betonung des Sonntags im vierten Jahrhundert eine Entwicklung eingeleitet, die ab dem fünften Jahrhundert zur weitgehenden Verdrängung des Sabbats führte.
Quelle: Siegfried Tobler & Christian Alt, Aber am siebten Tag, 3. Aufl. (Krattigen, Advent-Verlag Zürich, 2019)
Video-Tipp: Konstantin - Kaiser der Sonne
Fußnoten:
1 Rordorf, «Sabbat und Sonntag», S. 179.
2 Rordorf, «Der Sonntag», S. 161.
3 ebenda, S. 164.
4 Brockhaus Enzyklopädie in zwanzig Bänden, 17. Auflage, Wiesbaden 1973, Bd. 17, S. 569 a, «Sonntag».
5 Flugblatt: «Sonntag um des Menschen willen», aus den 1980er Jahren.
6 «Chronik des Christentums», Gütersloh/München 1998, S. 56.
7 Rordorf, «Der Sonntag», Zürich, 1962, S. 291.292.
8 Papst Johannes Paul II, «Dies Domini», 31. Mai 1998, Artikel 27.
9 Rordorf, «Sabbat und Sonntag», S. 179-183.
10 ebenda, S. 83.85.
11 ebenda, S. 81.
12 Im Jahr 396.
13 Rordorf «Sabbat und Sonntag», S. 113.
14 Franz Spirago, Katholischer Volks-Katechismus, Trautenau, Räber und Co. Luzern, Benziger Einsiedeln, 1903. S.88.
15 Apostolische Konstitutionen, 2,36.59; 5,20; 7,23; 8,33.
16 ebenda, S. 125, Sokrates 439 n.Chr.
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Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten informiert interessierte Personen und Geschäftspartner regelmäßig mit einem Newsletter über Angebote der Freikirche. Der Newsletter der Kirche darf vom Betroffenen nur empfangen werden, wenn (1) der Betroffene über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt und (2) der Betroffene sich für den Newsletter-Versand registriert. Eine Bestätigungs-E-Mail wird aus rechtlichen Gründen im Double-Opt-In-Verfahren an die von einem Betroffenen erstmals für den Newsletter-Versand registrierte E-Mail-Adresse gesendet. Diese Bestätigungs-E-Mail dient dem Nachweis, ob der Inhaber der E-Mail-Adresse als Betroffener zum Empfang des Newsletters berechtigt ist.
Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir auch die IP-Adresse des vom Internet Service Provider (ISP) zugewiesenen und vom Betroffenen zum Zeitpunkt der Anmeldung verwendeten Rechnersystems sowie Datum und Uhrzeit der Anmeldung. Die Erhebung dieser Daten ist notwendig, um den (möglichen) Missbrauch der E-Mail-Adresse eines Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt zu verstehen und dient damit dem Zweck des Rechtsschutzes der verantwortlichen Stelle.
Die im Rahmen der Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres Newsletters verwendet. Darüber hinaus können Abonnenten des Newsletters per E-Mail informiert werden, sofern dies für den Betrieb des Newsletterdienstes oder eine entsprechende Registrierung erforderlich ist, wie dies bei Änderungen des Newsletterangebots oder bei einer Änderung der technischen Gegebenheiten der Fall sein kann. Eine Weitergabe der durch den Newsletter-Service erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht. Das Abonnement unseres Newsletters kann vom Betroffenen jederzeit gekündigt werden. Die Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten, die der Betroffene für den Versand des Newsletters erteilt hat, kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung finden Sie in jedem Newsletter einen entsprechenden Link. Es ist auch möglich, den Newsletter jederzeit direkt auf der Website des Controllers abzubestellen oder auf andere Weise an den Verantwortlichen zu kommunizieren.
Der Newsletter der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten enthält sogenannte Tracking-Pixel. Ein Tracking-Pixel ist eine in solche E-Mails eingebettete Miniaturgrafik, die im HTML-Format versendet wird, um die Aufzeichnung und Analyse von Protokolldateien zu ermöglichen. Dies ermöglicht eine statistische Analyse des Erfolgs oder Misserfolgs von Online-Marketing-Kampagnen. Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten kann anhand des eingebetteten Tracking-Pixels sehen, ob und wann eine E-Mail von einem Betroffenen geöffnet wurde und welche Links in der E-Mail von Betroffenen aufgerufen wurden.
Diese in den Tracking-Pixeln des Newsletters erfassten personenbezogenen Daten werden vom Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Versand des Newsletters zu optimieren und den Inhalt zukünftiger Newsletter noch besser an die Interessen des Betroffenen anzupassen. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die betroffenen Personen sind jederzeit berechtigt, die jeweilige gesonderte Einwilligungserklärung im Wege des Double-Opt-In-Verfahrens zu widerrufen. Nach einem Widerruf werden diese personenbezogenen Daten von der verantwortlichen Stelle gelöscht. Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten betrachtet einen Rücktritt vom Erhalt des Newsletters automatisch als Widerruf.
Die Website der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten enthält Informationen, die sowohl einen schnellen elektronischen Kontakt zu unserer Freikirche als auch eine Direktkommunikation mit uns ermöglichen. Sie enthält auch eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse). Wenn sich ein Betroffener per E-Mail oder über ein Kontaktformular an die verantwortliche Stelle wendet, werden die vom Betroffenen übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche personenbezogenen Daten, die von einem Betroffenen freiwillig übermittelt werden, werden zum Zwecke der Verarbeitung oder Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen gespeichert. Eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Zwecks der Speicherung erforderlich ist, oder soweit dies von der DSVO-STA oder anderen anzuwendenden kirchlichen Verordnungen vorgesehen ist, denen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt.
Ist ein Aufbewahrungszweck nicht gegeben oder läuft eine nach der DSVO-STA vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gesperrt oder gelöscht.
a) Bestätigungsrecht
Jede betroffene Person hat das von der DSVO-STA eingeräumte Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen die Auskunft darüber zu erhalten, ob personenbezogene Daten der betroffenen Person verarbeitet werden oder nicht. Wenn ein Betroffener von diesem Auskunftsrecht Gebrauch machen möchte, kann er sich jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
b) Zugangsrecht
Jede betroffene Person hat das von der DSVO-STA eingeräumte Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen jederzeit unentgeltlich Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Informationen zu erhalten. Die DSVO-STA sieht vor, dass Auskunftsrechte bei missbräuchlicher Ausübung eingeschränkt bzw. mit Verwaltungskosten belegt werden können. Darüber hinaus gewähren die DSVO-STA dem Betroffenen Zugang zu den folgenden Informationen:
Darüber hinaus hat die betroffene Person ein Recht auf Auskunft darüber, ob personenbezogene Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. Ist dies der Fall, hat die betroffene Person das Recht, über die angemessenen Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung informiert zu werden.
Wenn eine betroffene Person von diesem Recht Gebrauch machen möchte, kann sie sich jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
c) Recht auf Nachbesserung
Jede betroffene Person hat das von der DSVO-STA eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung unrichtiger, sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen, auch durch eine ergänzende Erklärung.
Wenn eine betroffene Person von diesem Recht auf Berichtigung Gebrauch machen möchte, kann sie sich jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen)
Jede betroffene Person hat das von der DVO-STA eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen die Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich zu verlangen, und der für die Verarbeitung Verantwortliche ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt, sofern die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Wenn einer der vorgenannten Gründe vorliegt und ein Betroffener die Löschung der von der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen möchte, kann er sich jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Ein Mitarbeiter der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten hat unverzüglich dafür zu sorgen, dass dem Löschungsantrag unverzüglich entsprochen wird.
Hat der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten veröffentlicht und ist er gemäß § 21 Abs. 2 DSVO-STA verpflichtet, die personenbezogenen Daten zu löschen, so trifft der für die Verarbeitung Verantwortliche unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Durchführungskosten angemessene Maßnahmen, einschließlich technischer Maßnahmen, um andere für die Verarbeitung Verantwortliche darüber zu informieren, dass die betroffene Person die Löschung dieser personenbezogenen Daten durch die für die Verarbeitung Verantwortlichen beantragt hat, soweit eine Verarbeitung nicht erforderlich ist. Ein Mitarbeiter der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten wird im Einzelfall die notwendigen Maßnahmen veranlassen.
e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede betroffene Person hat das von der DSVO-STA eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Wenn eine der vorgenannten Bedingungen erfüllt ist und eine betroffene Person die Beschränkung der Verarbeitung der von der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen möchte, kann sie sich jederzeit an jeden Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten sorgt für die Einschränkung der Bearbeitung.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Die betroffene Person hat nach § 24 DSVO-STA das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einer verantwortlichen Stelle bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einer anderen verantwortlichen Stelle ohne Behinderung durch die verantwortliche Stelle, der die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
Die betroffene Person kann verlangen, dass die personenbezogenen Daten direkt von der verantwortlichen Stelle einem anderen Dritten übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Um das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend zu machen, kann sich die betroffene Person jederzeit an jeden Mitarbeiter der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten wenden.
g) Widerspruchsrecht
Jede betroffene Person hat das von der DSVO-STA eingeräumte Recht, aus Gründen, die sich auf ihre besondere Situation beziehen, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu erheben, die sich auf § 6 DSVO-STA (Einwilligung zur Datenverarbeitung) stützt. Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten wird die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr verarbeiten, es sei denn, sie kann zwingende legitime Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Betroffenen außer Kraft setzen, oder für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen bestehen.
Zur Ausübung des Widerspruchsrechts kann sich die betroffene Person an jeden Mitarbeiter der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten wenden. Darüber hinaus steht es der betroffenen Person im Rahmen der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG frei, von ihrem Widerspruchsrecht auf automatisiertem Wege unter Verwendung technischer Spezifikationen Gebrauch zu machen.
i) Recht auf Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung
Jede betroffene Person hat das von der DSVO-STA eingeräumte Recht, ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen.
Wenn die betroffene Person das Recht auf Widerruf der Einwilligung ausüben möchte, kann sie sich jederzeit an die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten unter der unter dem Punkt 2 genannten Adresse wenden.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch elektronisch erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder über ein Webformular auf der Website an den Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Arbeitsvertrag mit einem Bewerber ab, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Bearbeitung des Arbeitsverhältnisses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Wird vom für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Arbeitsvertrag mit dem Antragsteller geschlossen, so werden die Antragsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Ablehnungsentscheidung automatisch gelöscht, sofern der Löschung keine anderen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Ein weiteres berechtigtes Interesse in diesem Zusammenhang ist z.B. die Beweislast in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Externes Hosting
Diese Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei kann es sich v. a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Webseitenzugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln.
Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden (§6 Nr. 4 und Nr. 8 DSVO-STA) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter.
Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.
Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung
Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, haben wir einen Vertrag über Auftragsverarbeitung mit unserem Hoster geschlossen.
a) Google Analytics
Auf dieser Website hat der Controller die Komponente von Google Analytics (mit der Anonymisierungsfunktion) integriert. Google Analytics ist ein Webanalysedienst. Web Analytics ist die Sammlung, Zusammenstellung und Analyse von Daten über das Verhalten von Besuchern von Webseiten. Ein Webanalysedienst sammelt unter anderem Daten über die Website, von der eine Person gekommen ist (sog. Referrer), welche Unterseiten besucht wurden oder wie oft und wie lange eine Unterseite besucht wurde. Web Analytics wird hauptsächlich zur Optimierung einer Website und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internet-Werbung eingesetzt.
Der Betreiber der Google Analytics Komponente ist Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.
Für die Webanalyse über Google Analytics verwendet der Verantwortliche die Anwendung "_gat. _anonymizeIp". Durch diese Anwendung wird die IP-Adresse der Internetverbindung des Betroffenen von Google gekürzt und beim Zugriff auf unsere Websites aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum anonymisiert.
Der Zweck der Komponente Google Analytics ist es, den Verkehr auf unserer Website zu analysieren. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für uns zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen.
Google Analytics setzt ein Cookie auf das informationstechnische System des Betroffenen. Die Definition von Cookies wird oben erläutert. Mit dem Setzen des Cookies wird Google in die Lage versetzt, die Nutzung unserer Website zu analysieren. Bei jedem Aufruf einer der einzelnen Seiten dieser Internetseite, die vom Verantwortlichen betrieben wird und in die eine Google Analytics-Komponente integriert wurde, übermittelt der Internet-Browser auf dem Informationstechnologiesystem des Betroffenen automatisch Daten über die Google Analytics-Komponente zum Zwecke der Online-Werbung und der Abrechnung von Provisionen an Google. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erlangt das Unternehmen Google Kenntnis von personenbezogenen Daten, wie z.B. der IP-Adresse des Betroffenen, die unter anderem dazu dient, die Herkunft der Besucher und Klicks zu verstehen und anschließend Provisionsabrechnungen zu erstellen.
Das Cookie wird verwendet, um persönliche Informationen zu speichern, wie z.B. die Zugriffszeit, den Ort, von dem aus der Zugriff erfolgte, und die Häufigkeit der Besuche unserer Website durch den Betroffenen. Bei jedem Besuch unserer Internetseite werden solche personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des Internetzugangs, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt. Diese personenbezogenen Daten werden von Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google wird diese personenbezogenen Daten gegebenenfalls an Dritte weitergeben.
Der Betroffene kann, wie oben beschrieben, das Setzen von Cookies über unsere Website jederzeit durch eine entsprechende Einstellung des verwendeten Webbrowsers verhindern und somit das Setzen von Cookies dauerhaft ablehnen. Eine solche Anpassung des verwendeten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google Analytics ein Cookie auf das informationstechnische System des Betroffenen setzt. Darüber hinaus können von Google Analytics bereits verwendete Cookies jederzeit über einen Webbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.
Darüber hinaus hat der Betroffene die Möglichkeit, einer Erhebung von Daten durch Google Analytics, die im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website stehen, sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und diese auszuschließen. Dazu muss der Betroffene ein Browser-Add-on unter dem Link tools.google.com/dlpage/gaoptout herunterladen und installieren. Dieses Browser-Add-on teilt Google Analytics über ein JavaScript mit, dass Daten und Informationen über den Besuch von Internetseiten nicht an Google Analytics übermittelt werden dürfen. Die Installation der Browser-Add-ons wird von Google als Widerspruch gewertet. Wird das informationstechnische System des Betroffenen später gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss der Betroffene die Browser-Add-Ons neu installieren, um Google Analytics zu deaktivieren. Wurde das Browser-Add-on von der betroffenen Person oder einer anderen Person, die ihrem Zuständigkeitsbereich zuzuordnen ist, deinstalliert oder deaktiviert, ist es möglich, die Neuinstallation oder Reaktivierung der Browser-Add-ons durchzuführen.
Widerspruch gegen Datenerfassung
Sie können die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die Erfassung Ihrer Daten bei zukünftigen Besuchen dieser Website verhindert: Google Analytics deaktivieren.
Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google finden Sie unter www.google.com/intl/en/policies/privacy/ und unter www.google.com/analytics/terms/us.html. Google Analytics wird unter folgendem Link erklärt: www.google.com/analytics/.
b) Google Maps
Diese Webseite verwendet Google Maps API, um geographische Informationen visuell darzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern.
YouTube
Diese Website bindet Videos der Website YouTube ein. Betreiber der Website ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Wenn Sie eine unserer Webseiten besuchen, auf denen YouTube eingebunden ist, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben.
Des Weiteren kann YouTube verschiedene Cookies auf Ihrem Endgerät speichern. Mit Hilfe dieser Cookies kann YouTube Informationen über Besucher dieser Website erhalten. Diese Informationen werden u. a. verwendet, um Videostatistiken zu erfassen, die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern und Betrugsversuchen vorzubeugen. Die Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen.
Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.
Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von §6 Nr. 4 und Nr. 8 DSVO-STA dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von §6 Nr. 4 und Nr. 8 DSVO-STA; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: https://policies.google.com/privacy?hl=de.
Vimeo
Diese Website nutzt Plugins des Videoportals Vimeo. Anbieter ist die Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA.
Wenn Sie eine unserer mit einem Vimeo-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von Vimeo hergestellt. Dabei wird dem Vimeo-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Zudem erlangt Vimeo Ihre IP-Adresse. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht bei Vimeo eingeloggt sind oder keinen Account bei Vimeo besitzen. Die von Vimeo erfassten Informationen werden an den Vimeo-Server in den USA übermittelt.
Wenn Sie in Ihrem Vimeo-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie Vimeo, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem Vimeo-Account ausloggen.
Die Nutzung von Vimeo erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne des §6 Nr. 4 und Nr. 8 DSVO-STA dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von §6 Nr. 4 und Nr. 8 DSVO-STA; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Vimeo unter: https://vimeo.com/privacy.
Google Web Fonts
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.
Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse diese Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.
Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.
Google reCAPTCHA
Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website (z. B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z. B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.
Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.
Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA entnehmen Sie den Google-Datenschutzbestimmungen und den Google Nutzungsbedingungen unter folgenden Links: https://policies.google.com/privacy?hl=de und https://policies.google.com/terms?hl=de.
Nach § 6 DSVO-STA dient eine Datenschutzverordnung als Rechtsgrundlage für Verarbeitungen, für die wir die Zustimmung zu einem bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung eines Vertrages, an dem die betroffene Person beteiligt ist, erforderlich, wie z.B. wenn Verarbeitungen zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung sonstiger Dienstleistungen erforderlich sind, stützt sich die Verarbeitung ebenso auf § 6 des DSVO-STA. Gleiches gilt für solche Verarbeitungen, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, z.B. bei Anfragen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen.
Unterliegt unsere Freikirche einer gesetzlichen Verpflichtung, durch die die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist, z.B. zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so erfolgt die Verarbeitung nach § 6 Nr. 1 DSVO-STA.
In seltenen Fällen kann die Verarbeitung personenbezogener Daten notwendig sein, um die lebenswichtigen Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Besucher in unserer Freikirche verletzt wird und sein Name, sein Alter, seine Krankenversicherungsdaten oder andere wichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder einen anderen Dritten weitergegeben werden müssen. Dann würde die Verarbeitung auf der Grundlage von § 6 Nr. 7 DSVO-STA erfolgen.
Schließlich können sich die Verarbeitungsvorgänge auch auf § 6 Nr. 4 und Nr. 8 DSVO-STA stützen. Diese Rechtsgrundlage wird für Verarbeitungen verwendet, die nicht unter einen der vorgenannten Rechtsgründe fallen, wenn die Verarbeitung für die Zwecke der berechtigten Interessen unserer Freikirche oder eines Dritten erforderlich ist, es sei denn, diese Interessen werden durch die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, aufgehoben. Solche Verarbeitungen sind zulässig, da sie von der DSVO-STA ausdrücklich erwähnt wurden.
Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten auf § 6 Nr. 8 DSVO-STA beruht, haben wir ein berechtigtes Interesse daran, unsere Aufgaben zum Wohle aller Mitarbeiter und Beteiligten zu betreiben.
Maßgebend für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr für die Erfüllung des Vertrages oder die Anbahnung eines Vertrages erforderlich sind.
Wir weisen darauf hin, dass die Angabe personenbezogener Daten teilweise gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. steuerliche Vorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen ergeben kann (z.B. Angaben zum Vertragspartner). Manchmal kann es notwendig sein, einen Vertrag abzuschließen, so dass der Betroffene uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die anschließend von uns verarbeitet werden müssen. Der Betroffene ist beispielsweise verpflichtet, uns personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen, wenn unsere Freikirche mit ihm einen Vertrag abschließt. Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht abgeschlossen werden könnte.
Als verantwortungsbewusste Freikirche verwenden wir keine automatische Entscheidungsfindung oder Profilerstellung.
Im Falle der Beschwerden im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung im Sinne der DSVO-STA können Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde der Freikirche unter der Adresse hedwig.noltze(at)adventisten(dot)de wenden.
Datenverarbeitung durch soziale Netzwerke
Wir unterhalten öffentlich zugängliche Profile in sozialen Netzwerken. Die im Einzelnen von uns genutzten sozialen Netzwerke finden Sie weiter unten.
Soziale Netzwerke wie Facebook, Google+ etc. können Ihr Nutzerverhalten in der Regel umfassend analysieren, wenn Sie deren Webseite oder eine Webseite mit integrierten Social-Media-Inhalten (z. B. Like-Buttons oder Werbebannern) besuchen. Durch den Besuch unserer Social-Media-Präsenzen werden zahlreiche datenschutzrelevante Verarbeitungsvorgänge ausgelöst. Im Einzelnen:
Wenn Sie in Ihrem Social-Media-Account eingeloggt sind und unsere Social-Media-Präsenz besuchen, kann der Betreiber des Social-Media-Portals diesen Besuch Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Ihre personenbezogenen Daten können unter Umständen aber auch dann erfasst werden, wenn Sie nicht eingeloggt sind oder keinen Account beim jeweiligen Social-Media-Portal besitzen. Diese Datenerfassung erfolgt in diesem Fall beispielsweise über Cookies, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden oder durch Erfassung Ihrer IP-Adresse.
Mit Hilfe der so erfassten Daten können die Betreiber der Social-Media-Portale Nutzerprofile erstellen, in denen Ihre Präferenzen und Interessen hinterlegt sind. Auf diese Weise kann Ihnen interessenbezogene Werbung in- und außerhalb der jeweiligen Social-Media-Präsenz angezeigt werden. Sofern Sie über einen Account beim jeweiligen sozialen Netzwerk verfügen, kann die interessenbezogene Werbung auf allen Geräten angezeigt werden, auf denen Sie eingeloggt sind oder eingeloggt waren.
Bitte beachten Sie außerdem, dass wir nicht alle Verarbeitungsprozesse auf den Social-Media-Portalen nachvollziehen können. Je nach Anbieter können daher ggf. weitere Verarbeitungsvorgänge von den Betreibern der Social-Media-Portale durchgeführt werden. Details hierzu entnehmen Sie den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-Media-Portale.
Rechtsgrundlage
Unsere Social-Media-Auftritte sollen eine möglichst umfassende Präsenz im Internet gewährleisten. Hierbei handelt es sich um ein berechtigtes Interesse im Sinne von §6 Nr. 4 und Nr. 8 DSVO-STA. Die von den sozialen Netzwerken initiierten Analyseprozesse beruhen ggf. auf abweichenden Rechtsgrundlagen, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke anzugeben sind.
Verantwortlicher und Geltendmachung von Rechten
Wenn Sie einen unserer Social-Media-Auftritte (z. B. Facebook) besuchen, sind wir gemeinsam mit dem Betreiber der Social-Media-Plattform für die bei diesem Besuch ausgelösten Datenverarbeitungsvorgänge verantwortlich. Sie können Ihre Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Beschwerde) grundsätzlich sowohl ggü. uns als auch ggü. dem Betreiber des jeweiligen Social-Media-Portals (z. B. ggü. Facebook) geltend machen.
Bitte beachten Sie, dass wir trotz der gemeinsamen Verantwortlichkeit mit den Social-Media-Portal-Betreibern nicht vollumfänglich Einfluss auf die Datenverarbeitungsvorgänge der Social-Media-Portale haben. Unsere Möglichkeiten richten sich maßgeblich nach der Unternehmenspolitik des jeweiligen Anbieters.
Speicherdauer
Die unmittelbar von uns über die Social-Media-Präsenz erfassten Daten werden von unseren Systemen gelöscht, sobald der Zweck für ihre Speicherung entfällt, Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Gespeicherte Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insb. Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke zu eigenen Zwecken gespeichert werden, haben wir keinen Einfluss. Für Einzelheiten dazu informieren Sie sich bitte direkt bei den Betreibern der sozialen Netzwerke (z. B. in deren Datenschutzerklärung, siehe unten).
Soziale Netzwerke im Einzelnen
Wir verfügen über ein Profil bei Facebook. Anbieter ist die Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA. Facebook verfügt über eine Zertifizierung nach dem EU-US-Privacy-Shield.
Wir haben mit Facebook eine Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung (Controller Addendum) geschlossen. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, für welche Datenverarbeitungsvorgänge wir bzw. Facebook verantwortlich ist, wenn Sie unsere Facebook-Page besuchen. Diese Vereinbarung können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum.
Sie können Ihre Werbeeinstellungen selbstständig in Ihrem Nutzer-Account anpassen. Klicken Sie hierzu auf folgenden Link und loggen Sie sich ein: https://www.facebook.com/settings?tab=ads.
Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Facebook: https://www.facebook.com/about/privacy/.
Wir verfügen über ein Profil bei Instagram. Anbieter ist die Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA, 94025, USA. Details zu deren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Instagram: https://help.instagram.com/519522125107875.
Diese Website nutzt die Consent-Technologie von Usercentrics, um Ihre Einwilligung zur Speicherung bestimmter Cookies auf Ihrem Endgerät oder zum Einsatz bestimmter Technologien einzuholen und diese datenschutzkonform zu dokumentieren. Anbieter dieser Technologie ist die Usercentrics GmbH, Sendlinger Straße 7, 80331 München, Website: https://usercentrics.com/de/ (im Folgenden „Usercentrics“).
Wenn Sie unsere Website betreten, werden folgende personenbezogene Daten an Usercentrics übertragen:
Des Weiteren speichert Usercentrics ein Cookie in Ihrem Browser, um Ihnen die erteilten Einwilligungen bzw. deren Widerruf zuordnen zu können. Die so erfassten Daten werden gespeichert, bis Sie uns zur Löschung auffordern, das Usercentrics-Cookie selbst löschen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Der Einsatz von Usercentrics erfolgt, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einwilligungen für den Einsatz bestimmter Technologien einzuholen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) mit dem oben genannten Anbieter geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.